Drohnenfliegen als Hobby? Das sollten Sie wissen

Hobbydrohnen machen Riesenspaß und ermöglichen tolle Aufnahmen aus der Luft.

Achtung allerdings: Unversichert bleiben Sie als Drohnenpilot auf teuren Schäden sitzen, wenn Sie mit Ihrem Fluggerät Menschen verletzen oder Sachen beschädigen. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben.

Nur Drohnen bis 250 Gramm ohne Kamera oder Mikrofon gelten rechtlich als einfaches „Spielzeug“. Ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm muss man als Pilot mindestens 16 Jahre alt sein und den EU-Kompetenznachweis A1/A3 besitzen, der nach einem Online-Lehrgang vom Luftfahrtbundesamt ausgestellt wird. Wer jünger als 16 ist, darf eine Drohne nur unter ständiger Aufsicht einer Person steuern, die bereits diesen Drohnenführerschein besitzt. Ab 250 Gramm Eigengewicht müssen Drohnen auch beim Luftfahrtbundesamt angemeldet und gut sichtbar mit einer Piloten-ID (Plakette mit Registrierungsnummer) gekennzeichnet werden – das gilt auch für leichtere Flugobjekte, wenn eine Kamera installiert ist. Private Drohnen dürfen lediglich in direkter Sichtweite betrieben werden, über offenem Grund in maximal 120 Metern Höhe. Nicht erlaubt ist es, Drohnen z.B. über fremden Wohngrundstücken, Flugplätzen und Naturschutzgebieten zu fliegen. Das gilt auch für andere sensible Bereiche wie Unglücksorte, Menschenansammlungen, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Erholungsgebiete, Gewerbeflächen oder Bundeswehranlagen.

Für Drohnen ab 250 Gramm muss zudem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kommt es zu einem Absturz, einer Kollision oder einem Unfall, übernimmt die Drohnenversicherung die entstandenen Schäden. Rein zu Freizeitzwecken genutzte Drohnen bis fünf Kilogramm Startgewicht sind häufig über die private Haftpflichtversicherung mitversichert – sofern man eine solche Police abgeschlossen hat. Bei älteren Haftpflichtverträgen hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen, denn diese bieten häufig noch keinen Schutz für Drohnen. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall mit einer eigenständigen Drohnen-Haftpflichtversicherung mit hoher Versicherungssumme. Wir empfehlen eine Deckung von mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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